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Verfassungsrecht | Änderung des Grundgesetzes (Föderalismusreform)
Das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74a, 75, 84, 85, 87c, 91a, 91b, 93, 98, 104a, 104b, 105, 107, 109, 125a, 125b, 125c, 143c) v. ist im BGBl 2006 I S. 2034 verkündet worden und am in Kraft getreten. Im Mittelpunkt steht dabei eine Neuregelung der Gesetzgebungszuständigkeiten zwischen Bund und Ländern. Daneben wird durch einen neuen Art. 22 Abs. 1 GG Berlin zur Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland erklärt. Ergänzend hierzu tritt das Föderalismusreform-Begleitgesetz v. (BGBl 2006 I S. 2098), das teils zum und teils zum in Kraft tritt.