Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Grundsteuer | Keine Grundsteuerbefreiung für selbstgenutztes Einfamilienhaus
Nach dem NWB YAAAC-03823 ist der Gesetzgeber von Verfassungs wegen nicht gehalten, das selbstgenutzte Einfamilienhaus von der Grundsteuer auszunehmen. Dazu führt der Senat weiter aus: Dem (BStBl 1995 II S. 655) zur Vermögensteuer kommt für die Grundsteuer keine Bindungswirkung gemäß § 31 Abs. 1 und 2 BVerfGG zu. Diesem Beschluss ist auch ungeachtet fehlender Bindung nach § 31 BVerfGG nicht zu entnehmen, dass selbstgenutzte Einfamilienhäuser von der Grundsteuer zu befreien seien. Dies gilt auch insoweit, als in dem BVerfG-Beschluss von Sollertragsteuern die Rede ist (siehe hierzu auch Eisele, NWB Beratung aktuell 29/2006).