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Körperschaftsteuer | Körperschaftsteuerminderung bei Auskehrung von Liquidationsraten
Hat eine in Liquidation befindliche GmbH im Jahr 2001 an ihre Gesellschafter Liquidationsraten ausgekehrt, so kann dies jedenfalls dann zu einer Minderung der für dieses Jahr festzusetzenden Körperschaftsteuer führen, wenn die Liquidation schon am 1. 1. 1998 begonnen hat ( NWB OAAAC-03822). – Anmerkung: Weil im Streitfall die Liquidation im Jahr 1997 mit Wirkung ab 1. 1. 1998 beschlossen wurde, endete der maximal dreijährige Zeitraum gemäß § 11 Abs. 1 KStG für die Körperschaftsteuerfestsetzung am 31. 12. 2000. Bei der Körperschaftsteuerveranlagung für das Jahr 2000 kann die Ausschüttungsermäßigung nach § 37 KStG a. F. aus im Jahr 2001 ausgekehrten Liquidationsraten noch geltend gemacht werden, wenn auf den 31. 12. 2000 entsprechende Teilbeträge des verwendbaren Eigenkapitals festgestellt wor...