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Die Abgrenzung der eigenwirtschaftlich tätigen Kapitalgesellschaft von der funktionslosen Briefkastengesellschaft im Spiegel der neueren BFH-Rechtsprechung
Im Rahmen der internationalen Geschäftstätigkeit werden bei der Gestaltung der grenzüberschreitenden Konzernstruktur häufig ausländische Kapitalgesellschaften eingeschaltet, die lediglich über einen sehr engen sachlichen Unternehmensgegenstand (z. B. lediglich beteiligungshaltende Funktion, eng begrenzte Finanzierungsfunktion, Betreiben des Kapitalanlagegeschäfts, Ein-Objekt-Immobiliengesellschaft) oder über einen zeitlich eingeschränkten Unternehmenszweck (z. B. nur kurzzeitig bestehende Projektgesellschaften, Montagegesellschaften, Verschmelzungsgesellschaften) verfügen. Diese organisatorisch ausgegliederten Funktionsgesellschaften (engl. „special purpose vehicles” = „SPV”) werden z. B. aus haftungsrechtlichen, abrechnungstechnischen, finanzwirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen (z. B. Ergebnistrennung, Führungsstruktur), zum Teil aber auch aus steuerlichen Optimierungsüberlegungen eingeschaltet. Die sachliche und personelle Ausstattung dieser Funktionsgesellschaften kann sehr gering sein. Wesentliche Geschäftsaktivitäten werden u. U. durch versierte Fremdfirmen (Subunternehmer) erledigt, so dass die eigene Wertschöpfung ggf. s...