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FG München 31.3.2006 8 K 3728/03, IWB 17/2006 S. 1078

Einkommensteuer | Verlustverrechnung nach § 2a EStG

▶ Urteil: Ein Bistro ist nicht schon dann eine dem Fremdenverkehr dienende Anlage i. S. des § 2a Abs. 2 Satz 1 EStG, wenn es von Touristen frequentiert wird. In welcher Höhe der Anteil touristischer Besucher zu veranschlagen ist, steht mit dem „Ausschließlichkeitsmerkmal” der gewerblichen Leistungen des § 2a Abs. 2 Satz 1 EStG nicht in Zusammenhang (EFG 2006, S. 1068).

▶ Hinweis: Der Kl. hatte unter der Adresse „Broadway Californien” Räumlichkeiten zum Betrieb eines Bistros, ähnlich einem von ihm betriebenen Cafe, angemietet. Nach Umbau der Räume wurde das Bistro von Herbst 1994 bis Ende April 1995 betrieben. Mit der jeweiligen Steuererklärung beantragte der Kl. die Berücksichtigung ausländischer Betriebsstättenverluste aus dem Betrieb des Bistros. Streitig war die Frage, ob die Verlustverrechnung nach § 2a Abs. 2 Satz 1 EStG ausgeschlossen ist, weil die Verluste einer dem „Fr...