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Doppelbesteuerung | Besteuerung der Gewinnanteile aus einer stillen Beteilig. in Luxemburg
▶ Urteil: Gewinnanteile, die aus einer typisch stillen Beteilig. an einer AG mit Sitz und Geschäftsleitung in Luxemburg fließen, sind aufgrund der Nr. 11 des Schlussprotokolls zum DBA-Luxemburg den Dividenden (auch) hinsichtlich der Besteuerung gleichgestellt und demnach – sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind – in der Bundesrepublik nach Art. 20 Abs. 2 Satz 3 DBA-Luxemburg von der inländischen Besteuerung freigestellt.
▶ Hinweis: In dem Streitfall ging es um die Frage, ob die Bestimmung in Nr. 11 des Schlussprotokolls, dass die Einkünfte aus der Beteiligung als stiller Gesellschafter als Divi-denden i. S. des Art. 13 DBA-Luxemburg zu behandeln sind, nur hinsichtlich der Zuteilung des Besteuerungsrechts – so die Finanzverwaltung – oder auch hinsichtlich der Anwendung des Methodena...