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BGH Urteil v. - II ZR 109/99

Gesetze: DMBilG § 24 Abs. 1 Satz 1; DMBilG § 26 Abs. 3; DMBilG § 35 Abs. 1 Satz 3

Leitsatz

Für die Geltendmachung einer Ausgleichsforderung gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 DMBilG oder einer Einlageforderung gemäß § 26 Abs. 3 DMBilG bedarf es (des Nachweises) einer ordnungsgemäß festgestellten DM-Eröffnungsbilanz. Das gilt auch bei Versäumung der Feststellungsfrist gemäß § 35 Abs. 1 Satz 3 DMBilG.

Tatbestand

Fundstelle(n):
XAAAB-97696

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