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Schätzungsbefugnis bei einem Jahresabschluss aus Jahresverkehrszahlen
Ein Jahresabschluss bestehend nur aus den Jahresverkehrszahlen der Konten berechtigt das Finanzamt zur Schätzung. Bei der Durchführung der Schätzung ist zu prüfen, ob das durch den Jahresabschluss ausgewiesene Ergebnis wahrscheinlicher ist als die geschätzten Besteuerungsgrundlagen des Finanzamts.