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BFH 18.05.2006 III R 25/05, BBK 18/2006 S. 4626

Realisierung einer Forderung aus einem Grundstücksverkauf

Die Forderung aus dem Verkauf eines zum Betriebsvermögen gehörenden Grundstücks ist bereits im Zeitpunkt des Übergangs des zivilrechtlichen Eigentums zu aktivieren, wenn der zivilrechtliche Eigentumsübergang vor dem Nutzen- und Lastenwechsel erfolgt. Im Regelfall findet der Nutzen- und Lastenwechsel jedoch vor dem zivilrechtlichen Eigentumswechsel statt und die Kaufpreisforderung ist bereits mit dem Übergang des Nutzen- und Lastenwechsels zu aktivieren (so schon , BStBl 1990 II S. 733).

Im Streitfall hatte der Kläger ein zu seinem Betriebsvermögen gehörendes Grundstück mit Kaufvertrag vom veräußert. Der Nutzen- und Lastenwechsel wurde zum vereinbart. Tatsächlich wurde der Eigentumsübergang aber bereits am im Grundbuch eingetragen, so dass nach ...