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Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei inländischen Lohnersatzleistungen und ausländischem Arbeitslohn
Der BFH hatte mit Urteil v. - I R 75/03 (BStBl 2005 II S. 96) entschieden, dass der Arbeitnehmer-Pauschbetrag sowohl bei inländischem als auch bei ausländischem Arbeitslohn abzuziehen ist, sofern nicht höhere tatsächliche Werbungskosten vorliegen. Auf die Änderung des Hinweisteils H 32b und die Beispiele im amtlichen Einkommensteuerhandbuch 2005 wird hingewiesen. Eine programmtechnische Umsetzung ist insoweit nur begrenzt möglich. Auf die Frage, welche Beträge vom Bearbeiter in den entsprechenden Kennziffern der Anlage N zu erfassen sind, geht die OFD Hannover ein.