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BFH 29.11.2005 13 K 51/02, NWB direkt 37/2006 S. 9
Arbeitslohn aus geringfügiger Beschäftigung bei Kürzung des Vorwegabzugs
Auch Arbeitslohn aus einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis kann in die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des Kürzungsbetrags des Vorwegabzugs i. S. des §10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 EStG einbezogen werden.