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BFH 08.02.2006 II R 38/04, NWB direkt 37/2006 S. 6

Wirksame Steuererklärung als Voraussetzung für Antragsveranlagung

Eine Einkommensteuererklärung ist auch dann „nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck” abgegeben, wenn ein – auch einseitig – privat gedruckter oder fotokopierter Vordruck verwendet wird, der dem amtlichen Muster entspricht.