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Zwangsvollstreckung in der Insolvenz
Umsatzsteuererhebung während des Insolvenzverfahrens
In jüngster Vergangenheit sind Entscheidungen der Finanzgerichtsbarkeit und der ordentlichen Gerichtsbarkeit zum Insolvenzrecht ergangen. Gegenstand dieser Urteile war der Umfang der Insolvenzmasse gem. § 35 InsO sowie die sonstigen Insolvenzverbindlichkeiten gem. § 55 InsO. Sie entfalten auch eine erhebliche Tragweite für die Erhebung der Umsatzsteuer während eines Insolvenzverfahrens.
I. Umsätze des Neuerwerbs
In vielen Fällen, in denen ein Unternehmer die Insolvenz anmelden muss, steht er vor der existenziellen Frage, wie sein zukünftiger Lebenserwerb erfolgen soll. Eine angestellte Tätigkeit kann nur in den wenigsten Fällen realisiert werden, so dass eine neue selbständige Tätigkeit aufgenommen werden muss. Die hieraus erzielten Einnahmen gelten während des Insolvenzverfahrens gem. § 35 InsO als Neuerwerb und müssen grundsätzlich vom Insolvenzverwalter zur Insolvenzmasse gezogen werden.
In der Regel fällt bei den getätigten Umsätzen des Neuerwerbs Umsatzsteuer an. In jüngster Zeit mehren sich Fälle, in denen keine Voranmeldungen abgegeben werden und daher Schätzungen ergehen. Die Finanzverwaltung versucht d...