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NWB Nr. 37 vom Seite 3123 Fach 10 Seite 1565

Deutsches Erbschaftsteuerrecht europarechtskonform?

Anmerkung zum

Dr. Armin Pahlke

Der BFH hat dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob die unterschiedliche Bewertung des inländischen und des in einem anderen Mitgliedstaat der EU belegenen (ausländischen) Sachvermögens sowie die Beschränkung des Betriebsvermögensfreibetrags nach § 13a ErbStG auf inländisches (land- und forstwirtschaftliches) Betriebsvermögen mit den Grundfreiheiten des Gemeinschaftsrechts vereinbar ist.

Rechtsgrundlage▶ Art. 56 Abs. 1, Art. 58 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 3, Art. 234 Abs. 3 EG; § 12 Abs. 3 und 6, § 13a, § 21 ErbStG; § 9 Abs. 2, § 31, §§ 140 ff. BewG. Vorinstanz 4 K 1951 NWB YAAAB-62237.

I. Sachverhalt

Der in Frankreich lebende Kläger ist Alleinerbe seiner 1998 verstorbenen und zuletzt in Deutschland wohnhaften Mutter. Zum Nachlass gehörte neben Inlandsvermögen auch land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundbesitz in Frankreich, der bereits in der Hand der Mutter nach deutschen ertragsteuerrechtlichen Grundsätzen zum Betriebsvermögen zweier Betriebe der Land- und Forstwirtschaft gehörte. Der Erwerb des in Frankreich belegenen Grundbesitzes unt...