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NWB Nr. 37 vom Seite 3077

Geplante Änderungen des erbschaftsteuerlichen Bewertungsrechts

Materiell-rechtliche Neuerungen bei der Immobilienbewertung

Dirk Eisele

Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2007 sieht auch Änderungen der Vorschriften zur Grundbesitzbewertung vor. Diese werden erforderlich, weil die Bindung an die Wertverhältnisse zum , die bisher in § 138 Abs. 1 Satz 2 BewG vorgeschrieben ist, nach § 138 Abs. 4 BewG bis zum befristet ist. Zugleich wird die einschlägige Rechtsprechung des BFH berücksichtigt. Eine grundsätzliche Neuausrichtung der Ermittlung der Grundbesitzwerte ist wegen der noch ausstehenden Entscheidung des BVerfG nicht vorgesehen.

I. Hintergrund: Systematische Mängel des Bewertungsrechts

Mit dem Jahressteuergesetz 1997 war die erbschaft- und schenkungsteuerliche Immobilienbewertung als sog. Bedarfsbewertung rückwirkend zum an die Stelle der – nur noch für Grundsteuerzwecke geltenden – Einheitswerte getreten. Für Zwecke der Grunderwerbsteuer (§ 8 Abs. 2 GrEStG) ist die Bedarfsbewertung seit einschlägig. Bereits mit Einführung der Bedarfsbewertung sind kritische Stimmen laut geworden, die systematische Mängel des neuen Bewertungsrechts zum Gegenstand hatten. Zum einen wurde – u. a. im Hinblick auf die Erbschaft-/Schenkungsteuer als Bereicherungssteuer – die Festschreibun...