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Unfallversicherung | Arbeitsunfall durch Sekundenschlaf auf Arbeitsweg
Kommt es auf der (früh-) morgendlichen Fahrt zur Arbeitsstätte mit dem Pkw infolge des sog. Sekundenschlafs zu einem Verkehrsunfall, ist der Arbeitnehmer durch die gesetzliche Unfallversicherung zumindest dann geschützt, wenn die Übermüdung nicht ausschließlich oder wesentlich auf betriebsfremde Umstände zurückzuführen ist. Die objektive Beweislast für bereits vor Antritt der Fahrt bestehende berufsfremde Übermüdung und Fahruntüchtigkeit hat, wie jetzt das entschied, dabei der Unfallversicherungsträger zu tragen.