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Berechnung der angabepflichtigen bonitätsbedingten Gewinne aus der fair value-Option
Berechnungsmethoden nach IFRS 7.9 und .10
Bei Designation eigener Verbindlichkeiten oder von Forderungen und Krediten zum fair value ( fair value-Option) ergeben sich Gewinne oder Verluste aus der Änderung der Bonität.
IFRS 7 verlangt die Angabe dieser bonitätsbedingten Gewinne und Verluste.
Dies setzt eine zuverlässige Trennung zwischen bonitäts- und marktbedingten Änderungen des fair value voraus.
Die neue fair value-Option in IAS 39 ist mit Angabepflichten zu bonitätsbedingten Gewinnen und Verlusten verbunden (IFRS 7.9 und .10). Die Berechnungsmethoden in IFRS 7.B4 werfen einige Zweifelsfragen auf. Der Beitrag erläutert die konkreten Möglichkeiten und Spielräume der Berechnung. Die hierbei für Banken gegebene Verknüpfung zum aufsichtsrechtlichen Eigenkapital wird in einem gesonderten Beitrag zu einem späteren Zeitpunkt dargestellt.
I. Einleitung
Das IASB hat die fair value-Option auf Finanzinstrumente nach IAS 39.9 im Juni 2005 neu geregelt. Die Änderungen wurden bereits als Kommissionsverordnung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften verlautbart und können rückwirkend zum angewendet werden . Ein wesentlicher Diskussionspunkt war die Designation eigener Schulden: Die Europäische Zen...