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Vorsteuervergütung: Besteht ein Verzinsungsanspruch?
Strittig ist, ob die Vergütung von Vorsteuer einen Verzinsungsanspruch gem. § 233a AO auslöst. Hierzu hat das entschieden, dass kein Anspruch auf solche Zinsen im Vorsteuervergütungsver-fahren besteht.
1. Der Sachverhalt
Bei der Klägerin handelt es sich um ein in Österreich ansässiges Unternehmen. Die Klägerin beantragte am die Vergütung von Vorsteuern im Rahmen des Vergütungsverfahrens i. H. von 256.000 DM. Mit Bescheiddatum vom lehnte der Beklagte die beantragte Vergütung der Vorsteuern ab. Der hiergegen eingelegte Einspruch hatte Erfolg. Mit geändertem Bescheid vom erfolgte die Vergütung des begehrten Betrags. Allerdings unterblieb die Festsetzung von Erstattungszinsen nach § 233a AO. Gegen die Ablehnung der Festsetzung von Erstattungszinsen wandte sich die in Österreich ansässige Firma.
2. Entscheidung des FG Köln
Nach Auffassung des FG Köln entstehen keine Zinsen nach § 233a AO. Maßgebend für die Verzinsung ist, dass eine „ festgesetzte Steuer” vorliegt. Die Festsetzung einer Vorsteuervergütung wird aber nicht als Umsatzsteuerfestsetzung in diesem Sinne angesehen.