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Zu erwartende ertragsteuerliche Regelungen durch das Jahressteuergesetz 2007
Das geplante JStG 2007 sieht zahlreiche Änderungen im Bereich der Ertragsbesteuerung der Unternehmen vor.
Das Bemühen des Gesetzgebers um „Einzelfallregelungerechtigkeit” trägt zu einer weiteren Komplizierung des Steuerrechts bei, substantielle Vereinfachungen sind – wenn überhaupt – jedoch in weiter Ferne.
In den Fällen der verdeckten Einlage besteht bisher keine wie auch geartete Verknüpfung der Besteuerungsverfahren des Gesellschafters einerseits und der Gesellschaft andererseits. Die danach mögliche unterschiedliche Beurteilung bei den Beteiligten soll nunmehr durch § 8 Abs. 3 Satz 3 i. V. mit § 32a Abs. 2 KStG vermieden werden.
Mit dem nunmehr vorgelegten Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2007 (JStG 2007) sollen „zahlreiche fachlich zwingend erforderliche steuerrechtliche Änderungen umgesetzt” werden, „die aufgrund des vorzeitigen Endes der 15. Legislaturperiode im letzten Jahr nicht mehr verwirklicht werden konnten”. Der nachfolgende Beitrag beschränkt sich auf vorgesehene Regelungen, die im Bereich der Ertragsbesteuerung von Unternehmen und Unternehmer recht bedeutsam werden können. Auf die zu erwartenden Änderungen im Be...