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StuB 17/2006 S. 683

Ausübung des Gewinnermittlungswahlrechts nach § 4 Abs. 3 EStG

Für die Ausübung des Gewinnermittlungswahlrechts nach § 4 Abs. 3 EStG reicht es gem. nrkr. NWB KAAAB-79581 (BFH-Az.: XI R 7/06, EFG 2006 S. 631) nicht aus, wenn der Stpfl. aufgrund eines Irrtums davon ausgeht, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (also Überschusseinkünfte) zu erzielen und die Einnahmen und Werbungskosten aufzeichnet (Bezug: § 4 Abs. 1, § 4 Abs. 3 EStG 1995).

Praxishinweise: (1) Die Klägerin (Klin.) erwarb in 1994 ein unbebautes Grundstück, parzellierte es und verkaufte diese Parzellen bis auf eine. Sie erklärte aus diesen Geschäften für 1994 einen nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelten Gewinn aus Gewerbebetrieb, dem gewerblichen Grundstückshandel. In 1995 bebaute die Klin. die ihr verbliebene Parzelle mit einem Doppelhaus, das sie vermietete. Sie erklärte daraus...