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Unzulässigkeit einer Aufrechnung während des Insolvenzverfahrens
(1) Soweit ein Anspruch auf Erstattung von ESt auf nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgeführter LSt beruht, ist eine Aufrechnung des FA mit Steuerforderungen gem. § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO unzulässig. (2) Das Aufrechnungshindernis entfällt erst mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens und nicht bereits mit dem Beschluss über die Ankündigung der Restschuldbefreiung (Bezug: § 226 Abs. 1 AO 1977).
Praxishinweise: Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bewirkt, dass das gesamte Vermögen des Schuldners im Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung zur Insolvenzmasse gehört. Auch Ansprüche, die erst während des Verfahrens entstehen, gehören zur Insolvenzmasse. Ob ein Anspruch besteht oder entsteht, ist dabei nicht nach steuerrechtlichen Grundsätzen zu beurteilen, sondern allein nach insolvenzrechtlichen Grundsätz...