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StuB 17/2006 S. 690

Werbung einer Steuerberatungsgesellschaft mit Alleingesellschafter

Eine anerkannte Steuerberatungsgesellschaft darf auf ihren Geschäftspapieren und ihren Praxisschildern auf ihren Alleingesellschafter auch dann hinweisen, wenn es sich um einen Verein handelt. Der entgegenstehende § 19 Abs. 6 Satz 2 BOStB ist unwirksam. Eine Steuerberatungsgesellschaft darf als Logo ein verfremdetes Paragraphenzeichen verwenden, wenn durch einen textlichen Zusatz auf die steuerberatende Tätigkeit der Gesellschaft hingewiesen wird (Nds. , Nds. Rpfl. 2006 S. 136).