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Ausgleichsansprüche der Gesellschafter einer vermögenslosen zweigliedrigen GbR
Bei einer zweigliedrigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts, bei der kein Gesellschaftsvermögen mehr vorhanden ist, können die Gesellschafter Ausgleichsansprüche auch dann gegeneinander geltend machen, wenn Gesellschaftsverbindlichkeiten offen sind (§ 730 BGB; , ZIP 2006 S. 232).