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Nachholung degressiver AfA
Werden die AfA-Sätze des § 7 Abs. 5 EStG im Jahr der Herstellung nur zeitanteilig beansprucht, so können gem. NWB VAAAB-88042 (BFH/NV 2006 S. 1452) die insoweit nicht geltend gemachten AfA-Beträge nicht im neunten Kalenderjahr berücksichtigt werden (Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7, § 7 Abs. 4, § 7 Abs. 5 EStG).