Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Wahl der Gewinnermittlungsart im Jahr der Praxiseröffnung
(1) Ein nicht buchführungspflichtiger Freiberufler übt gem. NWB CAAAB-89188 (BFH/NV 2006 S. 1457) das Wahlrecht im Jahr der Praxiseröffnung für eine Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung aus, wenn er nach Form und ausdrücklicher Bezeichnung eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG einreicht und eine zeitnah aufgestellte Eröffnungsbilanz fehlt. Das gilt auch dann, wenn er eine EDV-Buchführung verwendet, die sowohl eine Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung als auch durch Betriebsvermögensvergleich ermöglicht und lediglich die Verwechslung einer Kennziffer zum Ausdruck einer Einnahmen-Überschussrechnung geführt hat. (2) Eine zeitnah aufgestellte Eröffnungsbilanz ist – als Voraussetzung der Ausübung des Wahlrechts für eine Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich...