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BAG Urteil v. - 9 AZR 706/99

Gesetze: Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit (im öffentlichen Dienst) vom (TV ATZ); BGB § 315

Leitsatz

Nach § 2 Abs. 3 TV ATZ, kann ein Arbeitgeber die Vereinbarung eines Teilzeitarbeitsvertrages aus dringenden betrieblichen/dienstlichen Gründen ablehnen. Diese Bestimmung ist auf Arbeitnehmer nicht anzuwenden, die zwar das 55. aber noch nicht das 60. Lebensjahr vollendet haben.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2002 S. 100 Nr. 2
DB 2001 S. 1995 Nr. 37
uR 2001 S. 356 Nr. 9
DAAAB-95095

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