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BAG Urteil v. - 9 AZR 307/00

Gesetze: BGB § 133; BGB § 147; BGB § 151; BGB § 611; BGB § 612; BGB § 615; ZPO § 287

Leitsatz

Ein bereits entstandener Anspruch auf Überstundenvergütung kann nicht durch einseitige Freistellung von der Arbeit erfüllt werden, wenn keine Ersetzungsbefugnis vereinbart ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2002 S. 359 Nr. 7
DB 2002 S. 434 Nr. 8
JAAAB-94967

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