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BAG Urteil v. - 5 AZR 561/99

Gesetze: BGB § 611; HGB § 84 Abs. 1 Satz 2; HGB § 84 Abs. 2; HGB § 92 a; Gewerbeordnung § 121

Leitsatz

Ein Kurierdienstfahrer, der allein entscheidet, ob, wann und in welchem Umfang er tätig werden will, und für ausgeführte Frachtaufträge das volle vom Auftraggeber zu leistende Entgelt erhält, ist kein Arbeitnehmer des Unternehmens, das die Frachtaufträge annimmt und an die Kurierdienstfahrer weitergibt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2001 S. 2220 Nr. 43
TAAAB-94365

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