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BAG Urteil v. - 5 AZR 253/00

Gesetze: BGB § 611

Leitsatz

Ist der zur Dienstleistung Verpflichtete nach den tatsächlichen Umständen nicht in der Lage, seine vertraglichen Leistungspflichten alleine zu erfüllen, sondern auf Hilfskräfte angewiesen und vertraglich berechtigt, seine Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen, liegt regelmäßig kein Arbeitsverhältnis vor.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2002 S. 1494 Nr. 28
BB 2002 S. 1702 Nr. 33
BFH/NV-Beilage 2003 S. 149 Nr. 2
DB 2002 S. 1610 Nr. 31
PAAAB-94281

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