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BAG Urteil v. - 3 AZR 146/99

Gesetze: BetrAVG § 16 ; BGB § 133 ; BGB § 157

Leitsatz

Eine angemessene Eigenkapitalverzinsung, die für die Anpassung der Betriebsrenten nach § 16 BetrAVG von entscheidender Bedeutung ist, besteht aus einem Basiszins und einem Risikozuschlag. Der Basiszins entspricht der Umlaufrendite öffentlicher Anleihen. Der Risikozuschlag beträgt für alle Unternehmen einheitlich 2 %. Ein Geldentwertungsabschlag darf unterbleiben.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2000 S. 1248 Nr. 24
BB 2001 S. 2172 Nr. 42
DB 2000 S. 1126 Nr. 22
DB 2001 S. 2255 Nr. 42
UAAAB-93841

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