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BBV Nr. 9 vom Seite 268

Abgeltungsteuer & Co: Ein erster Blick ins Jahr 2008

Offene Fragen und Überlegungen in der „Zwischenzeit”

Die Unternehmensteuerreform 2008 soll nicht nur eine Entlastung für Kapitalgesellschaften bringen, sondern auch den Umstieg auf die Abgeltungsteuer für Kapitalerträge sowie möglicherweise die Streichung des Halbeinkünfteverfahrens. Obwohl viele Einzelheiten noch unklar sind, sollten Sie sich schon jetzt Gedanken zur geänderten Depotstruktur machen. Der folgende Beitrag unterstützt Sie hierbei.

I. Bislang bekannte Vorhaben

Am beschloss das Bundeskabinett folgende Eckpunkte: Über eine Abgeltungsteuer sollen Zinsen, Dividenden bzw. private Verkaufsgewinne pauschal mit einem festen Prozentsatz erfasst werden – 2008 mit 30 % und ab 2009 dann mit 25 % (jeweils zzgl. Solidaritätszuschlag). Für Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften wird das Halbeinkünfteverfahren abgeschafft, sofern es sich nicht um wesentliche Beteiligungen gem. § 17 EStG handelt. Der Steuerabzug wird direkt bei der auszahlenden Bank vorgenommen und anonym an das FA weitergeleitet. In der Steuererklärung brauchen diese bereits besteuerten Kapitalerträge dann nicht mehr angegeben zu werden. Geringverdiener mit einer individuellen Progression unter den Pauschalsätzen können ihre Einkün...