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FG München 21.06.2006 4 K 163/03, NWB direkt 36/2006 S. 11

Abgrenzung Gegenleistung/dem Beschenkten selbst zugute kommende Leistung bei einer Schenkung

Bekommt jemand Grundbesitz mit einer Investitionsverpflichtung des Schenkers geschenkt, so stellt die bloße Freistellung der Schenkerin von dieser Verpflichtung ohne ihre wirtschaftliche Entlastung noch keine Gegenleistung dar. Investitionen, die der Beschenkte im Anschluss daran tätigt, kommen ihm selbst zugute und stellen keine Gegenleistung dar.