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Schätzung eines Veräußerungsgewinns
Ist über das Vermögen des Steuerpflichtigen ein Insolvenzverfahren nicht eröffnet worden, finden die eigenständigen Regeln über die Geltendmachung von Steuerforderungen im Konkurs- bzw. Insolvenzverfahren keine Anwendung. Eine steuerliche Streitfrage ist nach den allgemeinen Grundsätzen des Steuerrechts zu beurteilen.