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Gewinnschätzung eines Heizungsinstallationsbetriebs
Hat der Inhaber eines Betriebs für heizungstechnische Installationen seiner Einkommensteuererklärung den Jahresabschluss für seinen Betrieb nicht beigefügt, so bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Einkommensteuerbescheids, wenn das Finanzamt nicht den in der Anlage GSE erklärten gewerblichen Gewinn übernommen, sondern sich am Nettoumsatz laut Umsatzsteuervoranmeldungen orientiert, den Nettoumsatz um einen Sicherheitszuschlag von 10 v. H. erhöht und auf der Basis dieses geschätzten Umsatzes und eines mittleren Reingewinnsatzes von 12,5 v. H. gem. Richtsatzsammlung die gewerblichen Einkünfte geschätzt hat.