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Bayerisches Landesamt für Steuern 16.08.2006 S 2137 - 5 St32/St33, NWB direkt 36/2006 S. 4

Behandlung von Baukostenzuschüssen bei Energieversorgungsunternehmen

Baukostenzuschüsse, die vor In-Kraft-Treten des EnWG v. (BGBl 1998 I S. 370) von Energieversorgungsunternehmen mit Tarifabnehmern und Sonderabnehmern mit über 20-jährigen Verträgen vereinbart worden sind, sind auf 20 Jahre zu verteilen. Es bestehen auch bei einer mit Sonderabnehmern vereinbarten Vertragslaufzeit von unter 20 Jahren keine Bedenken, den passiven Rechnungsabgrenzungsposten über eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren verteilt aufzulösen. Verfügt der Zuschussempfänger (Versorgungsunternehmen) nicht über das zivilrechtliche bzw. wirtschaftliche Eigentum an den Versorgungsanlagen (Leitungsnetz bzw. Hausanschlüsse), sind die vereinnahmten Baukostenzuschüsse bzw. Zuschüsse für Hausanschlusskosten passiv abzugrenzen und über die Dauer von 20 Jahren linear aufzulösen.