Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Münster 10.05.2006 1 K 572/03 E, NWB direkt 36/2006 S. 4

Zeitrente nicht als dauernde Last abziehbar

Eine zeitlich auf 25 Jahre befristete Zeitrente an den Wohnungsverkäufer stellt keine dauernde Last i. S. von § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG dar, weil sie keine Versorgungsleistung auf Lebenszeit ist.