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BFH 14.03.2006 VIII R 49/04, NWB direkt 36/2006 S. 4

Beginn der Behaltensfrist bei unentgeltlichem Verzicht auf die Teilnahme an einer Kapitalerhöhung

Verzichtet ein GmbH-Gesellschafter zugunsten eines Mitgesellschafters unentgeltlich auf die Teilnahme an einer Kapitalerhöhung mit der Folge, dass seine bisher wesentliche Beteiligung zu einer unwesentlichen wird, beginnt der Lauf der Fünfjahresfrist des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG erst mit der Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister.