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FG Baden-Württemberg 10.07.2006 3 V 36/05, NWB direkt 36/2006 S. 7

Streitwertbestimmung bei Anwendung des § 17 EigZulG auf Genossenschaften

Von der Erhöhung des Auffangstreitwerts ist im Aussetzungsverfahren abzusehen. Eine Kürzung auf 10 v. H. des Auffangstreitwerts – wie in den Fällen, in denen die Aussetzung der Vollziehung hinsichtlich eines bestimmten Steuerbetrags begehrt wird, – ist nicht zulässig.