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FG München 26.07.2006 4 K 2198/06, NWB direkt 36/2006 S. 11

Berechnung der Zweijahresfrist nach § 36 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StBerG

Die Berufsausbildung ist mit erfolgreichem Abschluss des Universitätsstudiums abgeschlossen. Auf die Erteilung der Diplomurkunde kommt es nicht an.