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BFH 27.06.2006 V B 143/05, NWB direkt 36/2006 S. 9

Anwendbarkeit des § 23a Abs. 1 UStG in Neugründungsfällen

Für die Anwendbarkeit der Regelung zur Berechnung der abziehbaren Vorsteuerbeträge nach Durchschnittssätzen gem. § 23a UStG ist im ersten Kalenderjahr der unternehmerischen Betätigung der voraussichtliche Umsatz dieses Jahres maßgebend.