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NWB direkt Nr. 36 vom Seite 9

Umsatzsteuererhöhung zum 1. 1. 2007

BMF nimmt zu Einzelfragen bezüglich der Anhebung des allgemeinen Steuersatzes Stellung

Dr. Thomas Küffner und Dr. Oliver Zugmaier

Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 wird der Regelsteuersatz von 16 v. H. auf 19 v. H. mit Wirkung zum angehoben. Daneben werden die Durchschnittssätze nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 UStG sowie die korrespondierenden Vorsteuerpauschalen von 5 v. H. und 9 v. H. auf 5,5 v. H. bzw. 10,7 v. H. erhöht Das BMF hat nun mit einem 20-seitigen Schreiben v. zu Einzelfragen Stellung genommen.

Einschlägige Normen

Die Umsatzsteuererhöhung von 16 v. H. auf 19 v. H. wird von drei Vorschriften flankiert. § 27 Abs. 1 UStG enthält eine allgemeine Übergangsvorschrift für Änderungen des UStG. Die weitgehend unbekannte Regelung des § 29 UStG betrifft die Umstellung langfristiger Verträge und statuiert einen zivilrechtlichen Ausgleichsanspruch. Nach § 309 Nr. 1 BGB sind kurzfristige Preiserhöhungen (innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss) in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gegenüber Nicht-Unternehmern unwirksam.

Anzahlungen und Ist-Versteuerung führen zur Nachversteuerung

Der neue allgemeine Umsatzsteuersatz wird ab dem angewendet. Lieferungen und sonstige Leistungen, die nach dem erbracht werden, unterliegen dem 19%igen Steuersatz. Anzahlungen (Vorauszahlungen), die noch im Jahr 2006 geleistet werden, unterliegen zwar noch dem 16%igen Regelsteuersatz. Nach § 27 Abs. 1 Satz 3 UStG erf...