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OLG München 22.06.2006 29 U 2294/06, NWB 36/2006 S. 294

Telekommunikation | Unwirksame Geschäftsbedingungen bei Prepaidkarten

Die in den AGB eines Mobilfunkanbieters betreffend Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen enthaltenen Klauseln „Ein Guthaben, dessen Übertragung auf das Gutenhabenkonto mehr als 365 Tage zurückliegt, verfällt, sofern es nicht durch eine weitere Aufladung, die binnen eines Monats nach Ablauf der 365 Tage erfolgen muss, wieder nutzbar gemacht wird. Mit Beendigung des Vertrags entfällt ein etwaiges Restguthaben auf dem Guthabenkonto, es sei denn, O. hat den Vertrag aus nicht vom Kunden zu vertretenden Gründen gekündigt oder der Kunde hat den Vertrag aus von O. zu vertretenden Gründen gekündigt. Für die Sperre wird ein Entgelt erhoben, das sich aus der jeweils aktuellen Preisliste ergibt,” halten einer Inhaltskontrolle gemäß § 307 BGB nicht stand und sind unwirksam (