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BSG 05.07.2006 B 12 RA 4/05 R, NWB 36/2006 S. 293

Rentenversicherung | Versicherungspflicht einer selbständigen Lehrerin

Das Gesetz regelt die Versicherungspflicht für selbständig Tätige differenziert je nachdem, ob einerseits für bestimmte Berufsgruppen – wie u. a. für die Lehrer – und andererseits auch unabhängig von einer Berufsgruppenzugehörigkeit für selbständig Tätige unter bestimmten Voraussetzungen die Versicherungspflicht angeordnet wird. Dies ist nicht verfassungswidrig. Insbesondere war der Gesetzgeber nicht verpflichtet, den seit jeher bestehenden Versicherungspflichttatbestand für selbständige Lehrer in allen Voraussetzungen dem im Jahr 2000 geschaffenen neuen Versicherungspflichttatbestand der sog. arbeitnehmerähnlichen Selbständigen anzugleichen, die nur dann versicherungspflichtig sind, wenn sie nur für einen Auftraggeber tätig sind ().