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OFD Frankfurt 04.08.2006 S 2255 A - 23 - St 218, NWB 36/2006 S. 287

Einkommensteuer | Besteuerung von Rentennachzahlungen

Die Besteuerung von Rentennachzahlungen richtet sich nach der im Zuflusszeitpunkt geltenden Fassung des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG. Dies bedeutet für Rentennachzahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die bis einschließlich 2004 gezahlt werden, die Besteuerung mit dem Ertragsanteil und für Zahlungen ab 2005 die Besteuerung mit dem Besteuerungsanteil, auch wenn die Zahlungen für Zeiträume vor 2005 erfolgen. Beispiele hierzu und zur Verrechnung der Nachzahlung mit Sozialleistungen enthält die NWB EAAAB-92977.