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Umsatzsteuerliche Lieferungen im Rahmen von „sale-and-lease-back”-Geschäften?
Ob bei sog. „sale-and-lease-back”-Geschäften umsatzsteuerliche Lieferungen vorgenommen werden, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, bestimmt sich nach dem Gesamtbild der Verhältnisse. Dabei ist der störungsfreie Ablauf des konkreten Leasinggeschäftes zugrunde zu legen. Das hat der entschieden.
Besteht der wirtschaftliche Gehalt des Leasinggeschäfts lediglich in der Finanzierung des Erwerbs der Wirtschaftsgüter (durch den Verkäufer und späteren Leasingnehmer) sowie in der Sicherung des Erwerbers und Leasinggebers durch die Einräumung des zivilrechtlichen Eigentums, liegen mangels jeweiliger Verschaffung der Verfügungsmacht keine Lieferungen vor. Vielmehr handelt es sich um eine Darlehensgewährung des Leasinggebers an den Leasingnehmer mit einem Entgelt in...