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FinMin NRW 13.07.2006 S 7368 - 9 - V A 4, BBK 17/2006 S. 4622

Anhebung der Umsatzgrenze bei der Ist-Versteuerung: unterjähriger Wechsel 2006 möglich

Seit dem gilt für die Ist-Besteuerung eine neue Umsatzgrenze: Betragen die Betriebseinnahmen des vorangegangenen Kalenderjahrs nicht mehr als 250.000 €, darf der Unternehmer die Umsatzsteuer nach den vereinnahmten Entgelten berechnen. Zwar ist ein Wechsel der Besteuerungsart eigentlich nur für das gesamte Kalenderjahr möglich (Prinzip der Abschnittsbesteuerung, vgl. Peter/Burhoff/Stöcker, Umsatzsteuer-Kommentar, § 20 Rz. 58 ff.). Für 2006 ist jedoch nach dem Erlass des FinMin NRW ein Wechsel zur Ist-Besteuerung zum 1.7. möglich. Voraussetzung hierfür: Die Umsätze 2005 betrugen mehr als 125.000 € und höchstens 250.000 €. Umsätze bis sind aber auf jeden Fall der Soll-Besteuerung zu unterwerfen: Hinweis: Umsätze ab müssen beim Wechsel der Besteuerungsart ...