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Abspaltung eines Kommanditanteils von einer Kapitalgesellschaft
Beim Ausscheiden eines Gesellschafters einer Personengesellschaft geht dessen Verlustanteil gem. § 10a GewStG grundsätzlich verloren, es sei denn, das übernehmende Unternehmen tritt nach § 19 Abs. 1 UmwStG i. V. mit § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG analog in die Rechtsstellung des übertragenden Unternehmens ein. Somit können auf einen abgespaltenen Teilbetrieb in Form einer KG-Beteiligung entfallende Gewerbeverluste i. S. von § 10a GewStG von der übernehmenden Körperschaft weiter fortgeführt werden.