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Korrektur der Kindergeldfestsetzung
Im Rahmen der Kindergeldfestsetzung eröffnet § 70 Abs. 4 EStG stets eine Berichtigungsmöglichkeit, soweit die abschließende Überprüfung nach Ablauf des Jahrs ein Unter- oder Überschreiten des Grenzbetrags abweichend von der Prognoseentscheidung ergibt. Dies gilt auch dann, wenn die Korrektur auf einer geänderten Rechtsauffassung beruht.