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BFH 25.01.2006 I R 58/04, NWB direkt 35/2006 S. 5

Herstellungskosten bei wesentlicher Verbesserung eines Wirtschaftsguts

Eine wesentliche Verbesserung eines Wirtschaftsguts i. S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 dritte Alternative HGB kann auch in einer Veränderung mit dem Ziel einer neuen betrieblichen Gebrauchs- oder Verwendungsmöglichkeit begründet sein. Die dahin gehenden Feststellungen sind im Einzelfall vom FG zu treffen.