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Aufrechnungsbefugnis im Abrechnungsbescheid
Eine Aufrechnung des Finanzamts mit einem Einkommensteuererstattungsanspruch, der sich als Saldo zwischen der Jahres-Steuerschuld und den zuvor entstandenen Steuererstattungsansprüchen aufgrund von Vorauszahlungen oder Lohnsteuerabführungen erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergeben hat, verstößt gegen das Aufrechnungsverbot des § 96 InsO. Dabei kommt es nicht auf den steuerrechtlichen Entstehungszeitpunkt der (Erstattungs-)Forderung(en) gegen das Finanzamt als Insolvenzgläubiger an, sondern auf insolvenzrechtliche Grundsätze. Das Aufrechnungsverbot des § 96 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InsO endet nicht schon dann, wenn die Restschuldbefreiung des Schuldners angekündigt und ein Treuhänder gem. §§ 313 Abs. 1 Satz 2, 291 Abs. 2 und 292 InsO eingesetzt wird. Vielmehr endet das Aufrechnungsverbot erst mit dem Beschluss des Insolvenzgerichts über die Aufhebung des Insolvenzve...